MESSEBEDINGUNGEN

1. ANMELDUNG, BUCHUNG UND BESTÄTIGUNG

Die Anmeldefrist läuft am 30.06.2024 ab. Mit ihrer Anmeldung sind sie nicht automatisch fixer Teilnehmer/Aussteller der Hochzeitsgenuss Messe. Erst nach einer Buchungsbestätigung von Erwin Schamberger wird ihre Anmeldung gültig und durch ihre Zahlung der Stand, Ausstellergebühr deren Zusatzleistungen und Mitausstellergebühr ist ihre Teilnahme an der Hochzeitsgenuss verbindlich fixiert. Sollten sie innerhalb von 3 Werktagen nach Anmeldung von Erwin Schambergerer keine Antwort erhalten, dann ist ihr Anmeldungsemail versehentlich im SPAM gelandet. Wir entschuldigen uns dafür. Bitte urgieren sie in dem Fall telefonisch bei uns. Mit ihrer Unterzeichnung auf dieser Anmeldung bestätigen sie, dass ihre Angaben wahrheitsgemäß sind und sie allfällige Kosten und eventuelle Pönalzahlungen akzeptieren.

2. ZAHLUNG

Der Messeveranstalter behält sich das Recht vor, die Stand, Ausstellergebühr deren Zusatzleistungen und Mitausstellergebühr sofort nach Anmeldebestätigung in Rechnung zu stellen. Alle Preise verstehen sich in netto zuzüglich 20% Umsatzsteuer, die auf den Rechnungen extra ausgewiesen sind.Sie erhalten für ein Zahlungsziel von 5 Werktagen, einlangend auf der Bankverbindung bei der Bank Sumup lautend auf: Erwin Schamberger IBAN IE06 SUMU 9903 6511 0879 09. Erst mit dem pünktlichen Einlangen der Zahlung auf das Konto mit dem Verwendungszweck: Messestand mit der zugeteilten Messestandnummer (siehe Rechnung), ist die Teilnahme an der Schöne Momente Messe verbindlich fixiert. Bei Zahlungsverzug gilt als vereinbart, dass wir ihre Anmeldung stornieren und vom Vertrag zurücktreten dürfen oder zumindest eine Mahngebühr von 25,00 € nachverrechnen dürfen. Der Messeveranstalter behält sich vor etwaige angegebene Pönale nach der Messe nachzuverrechnen. In dem Fall ist das Zahlungsziel der Rechnung: Zahlung sofort bei Rechnungserhal

3. ZULASSUNG

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Beschränkungen hinsichtlich von durch Ausstellern mitgebrachten Veranstaltungsgegenständen vor Ort vorzunehmen, besonders wenn sie dem Veranstaltungskonzept grob widersprechen. Weiters kann der Veranstalter ohne Angabe von Gründen Anmeldungen ablehnen. Mitgebrachte Speisen und Getränke sind im Messegebäude nicht gestattet

4. STORNOBEDINGUNGEN

Mit der Anmeldung zur Messe kommt mit ihnen ein rechtsverbindlicher Vertrag zu Stande. Bei Stornierung (Zurückziehung) des Vertrages gelten folgende Stornobedingungen und machen die aus unseren AGB ungültig:

Bis 16.08.2024 werden 50%

allfälliger sonst in Rechnung zustellenden Kosten fällig.

Ab dem 16.08.2024 werden 100%

allfälliger sonst in Rechnung zustellenden Kosten fällig. Die Stornogebühr ist als pauschalsierter Schadenersatz, unabhängig von einem Verschulden, zu zahlen, wobei der Aussteller auf eine Minderung des Schadenersatzanspruches, insbesondere auf das richterliche Mäßigungsrecht aus welchen Gründen immer, auch aus dem Titel der Vorteilsausgleichung, verzichtet. Der Aussteller nimmt zur Kenntnis, dass die Stornogebühren auch zu bezahlen sind, sollte es dem Veranstalter gelingen, den Standplatz an einen Dritten zu verkaufen.

5. HAFTUNG

Der Veranstalter haftet nicht für Diebstahl und Sachbeschädigungen der Besitztümer von Aus- und Mitausstellern. Der Anbieter haftet auch nicht für Schäden, die darauf beruhen, dass Auskünfte und Anweisungen falsch verstanden oder falsch befolgt werden. Jeder Aussteller handelt daher auf eigene Verantwortung. Der Aussteller haftet selber für durch ihn verursachte Schäden an eigenen und fremden Besitztümern. Wir möchten auch darauf hinweisen, dass im gesamten Gebäude Rauchverbot herrscht. Auch das hantieren mit offenem Feuer oder Licht, ist ohne vorherige Rücksprache mit dem Veranstalter während der Messe untersagt..

6. DATENSCHUTZ

Mit der Anmeldung willige ich ein, dass meine personenbezogenen Daten gemäß §6 DSGVO (Vor- und Zuname, Anschrift, Telefon, Mobilnummer, E-Mail) bis auf Widerruf gespeichert zum Zwecke der Buchungsbearbeitung & -abwicklung, Rechnungslegung, Buchhaltung und Rechtliches, sowie für Einladungen und Informationen über zukünftige Veranstaltungen und Messen (On- & Offline), werden dürfen, jedoch mindestens 6 Monate nach Veranstaltung. Bei Widerrufswunsch, senden sie ein formloses E-Mail an datenschutz@schamberger.or.at. Außerdem erklärt sich jeder Aussteller mit der Anmeldung einverstanden, dass der jeweilige Messestand inkl. aller Personen für Werbung oder Nachrufe, wobei es egal ist in welchen Medien diese veröffentlicht werden, fotografisch oder/und filmdokumentarisch festgehalten und verwendet werden dürfen.

7. MESSESTÄNDE

Die Auf- und Abbauzeiten, sowie die Messeöffnungszeiten sind genaustens einzuhalten.

Bei Zuwiderhandlungen werden Pönalzahlung(en) fällig. Jeder Aussteller hat das Recht seinen Messestand nach eigenem Wunsch und ermessen zu gestalten. Für verwendete mitgebrachte Gegenstände werden keine Haftungen übernommen. Die Verwendung deren können untersagt oder eingeschränkt werden. Die Flächen der ehemaligen Messe- stände müssen sauber und rein verlassen werden. Sollte eine Verschmutzung nach Verlassen, egal in welcher Intentsität, am ehemaligen Messestand vorgefunden werden, dann ist es der Veranstalter berechtigt 50,00 € als Reinigungskostenersatz dem jeweiligen Aussteller zu verrechnen. Außerdem muss jeder Aussteller sich um die Abfallentsorgung selbst kümmern. Nichterscheinen sowie verspäteter oder frühzeitiger Abbau des Messestandes durch den Aussteller werden durch den Veranstalter mit einer Pönalstrafe von 1000 € netto + 20% Mwst. belegt.

8. SONSTIGES

Die Produkte/Dienstleistungen und deren Werbematerialen für die jeweilige Branche dürfen – außer es besteht mit dem Veranstalter eine eine schrift- lichte Vereinbarung (auf Anfrage) – nur innerhalb des zugewiesenen Ausstellungsplatzes verteilt werden. Es dürfen nur Werbematerialien und Gegenstände verwendet werden, die im direkten Bezug mit den Produkten/Dienstleistungen des jeweiligen Aussteller und angemeldeten Mitausteller stehen. Kann die Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt, Streik, politischer Ereignisse oder sonstiger wichtiger Gründe nicht durchgeführt werden, sind Schadenersatzansprüche des Ausstellers, gegenüber dem Veranstalter, welcher Art auch immer, ausgeschlossen. Von der Nichtdurchführung der Messe hat der Veranstalter den Aussteller unverzüglich zu verständigen.

9. Verkauf von Leistungen und Produkten

Das Anbieten und Verkaufen von Leistungen und Produkten ist generell nur mit gewerblichem Befähigungsnachweis erlaubt und hat vom Stand aus zu erfolgen. Auf die steuerrechtliche Situadon ist unbedingt im eigenen Interesse zu achten. Der Verkauf von Leistungen und Produkten sowie das Verteilen von Werbematerialien ist ausschließlich den angemeldeten Ausstellern für die jeweilige Branche, vorbehalten. Der Verkauf von Getränken und Nahrungsmi\eln ist ausnahmslos dem Caterer gesta\et.

10. Filmen& Fotografieren

Der Organisator darf jederzeit Fotos & Videos der Messe mitsamt Ausstellern aufnehmen. Besucher brauchen hierfür die Zustimmung der Aussteller.

11. COVID 19

Während der gesamten Messe sind die aktuellen Covid–19 Maßnahmen und Vorschrifen der Regierung in Österreich strikt einzuhalten. Die Maßnahmen werden kurz vor der Messe allen Besuchern und auch Ausstellern im Detail mitgeteilt.

Falls die Messe aufgrund von Covid–19 abgesagt werden muss, haben Sie lediglich die Bearbeitungsgebühr von 45 € pro Messestand zu tragen

Allgemeine Geschäfts Bedingungen

Allgemeines

Die gegenständlichen allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für alle zwischen  Erwin Schamberger (gültig für alle Marken von Erwin Schamberger  also Schamberger Events im Folgenden  Schamberger Events genannt; Schöne Momente Messen im Folgenden SchöneMomente genannt; für beide Marken – im Folgenden Schamberger Events genannt), Hirschmühle 14/1, 2486 Pottendorf in Niederöstereich und dem Auftraggeber (im Folgenden „Kunden“ genannt) geschlossenen Verträge bzw. Aufträge schriftlich erfolgen.

1.2. Anwendbarkeit:

  1. 2.2.  Schamberger Events orientiert sich bei seiner Tätigkeit am Berufsbild des Event Planner, aufrufbar unter: https://www.freizeitbetriebe-wien.at/weddingplanner oder https://www.freizeitbetriebe-wien.at/userfiles/downloads/Eventagenturen/berufsbild_eventagenturen_eventnet.pdf
  2. 2.3.  Im Zweifelsfall sind diese gesamten AGB und die geschlossenen Verträge daher im Sinne der Berufs bilder bzw. -profile auszulegen.
  3. 2.4.  Die wesentlichen vereinbarten Leistungen, die Vertragsparteien, das vereinbarte Entgelt für die Leistungen von Schamberger Events, ein allenfalls vereinbarte Budgetrahmen, sowie Wünsche und Anregungen der Kunden ergeben sich

1.3. Vertragsänderungen:

Ergänzende, abweichende Vereinbarungen und/oder nachträgliche Änderungen zu den Angeboten, Verträgen bzw. Auftragsbestätigungen und/oder dieser AGB bedürfen der schriftlichen Form zwischen Kunden und Schamberger Events und müssen in jeden Fall von Schamberger Events schriftlich bestätigt werden. Festgestellt wird, dass die Vertragsparteien (Kunde und Schamberger Events) keine mündlichen, keine ergänzenden, abweichenden Vereinbarungen und/oder nachträg- liche Änderungen getroffen haben.

Allfällige Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn im Ausnahmefall wird ausdrücklich und schriftliches anderes vereinbart. Einen besonderen Widerspruch in so einem Ausnahmefall des Kunden bedarf

es nicht.

Sollten einzelne Bestimmungen bzw. Bestimmungsbestandteile dieser AGB aus verschiedenen Gründen unwirksam werden, so berührt dies die Verbindlichkeiten der übrigen Bestimmungen bzw. Bestimmungsbestandteile dieser AGB nicht und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossene Verträge nicht. Die unwirksamen Bestimmungen bzw. Bestimmungsbestandteile sind durch wirksame Bestimmungen bzw. Bestimmungsbestandteile, die im Sinn und Zweck am nächsten kommen zu ersetzen

1.4. Vertragsausnahmen:

1.5. Unwirksamkeit von Bestimmungen oder Bestimmungsbestandteileverbindlich aus den gesonderten Angeboten, Verträgen bzw. Auftragsbestätigungen.

2 VERTRAGSABSCHLUSS:

2.1. Angebote bzw. Kostenvoranschläge:

Seitens Schamberger Events abgegebene Angebote bzw. Kostenvoranschläge sind freibleibend, unverbindlich und kostenlos.

2.2. Vertrags- bzw. Auftragsabschluss:

Mit der Unterzeichnung der Auftragsbestätigung bzw. der schriftlichen Bestätigung des von Schamberger Events abgegebenen Angebotes seitens des Kunden kommen der Vertrag rechtsverbindlich zustande bzw. wird der Auftrag rechtsverbindlich erteilt.
2.3. Vertragsänderungen:
Alle Änderungen in den Vertragsunterlagen (Angebote, Verträge bzw. Auftragsbestätigungen) bedürfen zu deren Wirksamkeit eine schriftliche Form. Für weitere Details siehe auch Punkt 1.3.

  1. LEISTUNGSUMFANG BZW. -GEGENSTAND

3.1. Leistungsumfang im Allgemeinen:

Der Kunde beauftragt Schamberger Events ausschließlich mit den in den Vertragsunterlagen (Angebote, Verträge bzw. Auftragsbestätigungen) festgelegte Leistungen. Der Leistungsumfang resultiert aus den Vertragsunterlagen (Angebote, Verträge bzw. Auftragsbestätigungen), sonstige bzw. weitere Leistungen sind nicht geschuldet. Nicht Gegenstand der Leistungen von Schamberger Eventsist die Besorgung von persönlichen Dingen, amtliche Angelegenheiten inkl. Dokumentenbeschaffung, die Über- prüfung und Kontrolle von Anlagen und Einrichtungen, Räumlichkeiten, sonstige Flächen und rechtlichen Angelegenheiten.
3.2. Leistungsumsetzung:

3.2.1. Schamberger Events

Sofern der Kunde keine schriftlichen Anordnungen trifft bzw. kein schriftliches Briefing an Schamberger Events verbindlich zur Verfügung stellt, ist Schamberger Events hinsichtlich der Art und Weise innerhalb der Auftragserfüllung ungebunden und frei. Das gilt ins besonders für die Gestaltung, die Auswahl von Bildern, Texte, zu fotografierende Gegenstände bzw. Personen/Modelle, des Vertragserfüllungsortes und der angewendeten technischen und sonstige Mittel. Abweichungen von vergangenen Lieferungen stellen als solche keinen Mangel dar. Schamberger Events steht frei, inhaltliche Vorschläge oder Beiträge der Kunden und/oder Dritter abzulehnen, sofern diese nicht zu der Gesamtkonzeption passen.

3.2.2. Schamberger Events Der Kunde beauftragt Schamberger Events mit der Beratung, Organisation, Planung, Betreuung und Koordination privater oder geschäftlicher Veranstaltungen. Sofern bei der Auftragserteilung keine besonderen schriftliche Vorgaben bzw. Wünsche festgelegt werden, ist Schamberger Events bei der Art und Weise der Auftragserfüllung ungebunden und frei. Schamberger Events steht frei, inhaltliche Vorschläge oder Beiträge der Kunden und/oder Dritter abzulehnen, sofern diese nicht zu der Gesamtkonzeption passen.

3.3. Erst-, Beratungsgespräche und/oder Präsentationen:
3.3.1. Schamberger Events Erstgespräche zur Abklärung der Kundenvorgaben sind bei Schamberger Events grundsätzlich gratis. Sollte der Aufwand und die Spesen eine branchenübliche Höhe überschreiten, so dürfen diese dem Kunden angemessen in Rechnung

gestellt werden. Beratungsgespräche vor Auftragserteilung und im Zuge der Auftragserfüllung, sofern nicht im Angebot bzw. Auftragsbestätigung enthalten dürfen dem Kunden extra in Rechnung gestellt werden. Aufwandskosten für Präsentationen von (Design-)Konzepten vor der Auftragserteilung des Kunden werden im späteren Auftrag einbezogen. Kommt es nicht zur Auftragserteilung, ist ein Abschlagshonorar bis zu einer Höhe 80% von der Summe, die in der Höhe bei Auftragserteilung zu zahlen geworden wäre fällig.

3.3.2. Schamberger Events Das Erstgespräch ist bei Schamberger Events am Standort von Schamberger Events oder auf einer Messe ist generell kostenlos. Jedoch beträgt die die kostenlose Gesprächszeit ca. 1 Stunde, max. 75 Minuten. Sollte die Anfahrt für das Erstgespräch mehr als 60 km im Umkreis des Schamberger Events-Standortes (Hirschmühle 14/1, A-2486 Pottendorf ) betragen, so gilt als vereinbart, dass das aktuelle österreichische amtliche Kilometergeld in Rechnung gestellt werden darf. Die Erstberatung umfasst eine grobe Abklärung der Kundenwünsche mit wertvollen Tipps von unseren Professionisten. Jedes weitere Beratungsgespräch vor der Auftragsaufteilung darf dem Kunden je nach Aufwand und Spesen angemessen verrechnet werden. Auf Wunsch des Kunden kann auch vor der Auftragserteilung vom Kunden eine Präsentation von einem Konzept für die von Schamberger Events angebotenen Dienstleistungen beauftragt werden. Dies Bedarf der schriftlichen Vereinbarung und ist entgeltpflichtig. Eine nachträgliche Änderung von einzelnen Bestandteilen des Konzeptes durch Schamberger Events während der Auftragserfüllung gilt als vereinbart, sofern diese zweckmäßig und sinnvoll sind.

  1. MITWIRKUNGSPFLICHTEN DES KUNDEN

4.1. Bereitstellungsverpflichtung:

Der Kunde verpflichtet sich alle für die Erfüllung des Vertrags bzw. Auftrags benötigten Informationen, Unterlagen und Daten in Hinblick auf den einhaltenden Veranstaltungs- oder Liefertermin zeitgerecht, korrekt und/oder vollständig an Schamberger Events/ Schamberger Events zu übermitteln. Festgehalten wird auch in diesem Zusammenhang, dass der Kunde jeglichen Kostenaufwand und/oder eine Verzögerung der Auftragserfüllung trägt, wenn die Bereitstellungsverpflichtung zu spät, fehlerhaft und/oder nicht vollständig, oder sogar gar nicht erfüllt werden. Die Nichteinhaltung der Bereitstellungsverpflichtung durch den Kunden stellt keinen Mangel an der Auftragserfüllung von Schamberger Events dar. Müssen bei der Auftragserfüllung aufgrund der Nichteinhaltung der Bereitstellungsverpflichtung Arbeiten erneut und wiederholt durchgeführt werden, dürfen diese bei der Endabrechnung berücksichtigt werden ohne dass dies eine Vertragsverletzung von Schamberger Events darstellt. Alle übermittelten Unterlagen, Informationen und Daten sind vom Kunden auf allfällige Urheber- und Kennzeichnungsrechte, sowie sonstiger Rechte Dritter zu überprüfen. Schamberger Events übernimmt dafür keine Haftung. Etwaige strafrechtliche Konsequenzen und/oder Schadenersatzansprüche Dritter hat der Kunde zutragen. Es gilt als vereinbart, dass der Kunde Schamberger Events in solchen Fällen schad- und klaglos hält. Der Kunde hat Schamberger Events den Schaden der in der Folge entstanden ist zu ersetzen.

4.2. Kontrollverpflichtungen:
4.2.1. Schamberger Events Alle von Schamberger Events erbrachten Leistungen müssen vom Kunden, insbesonders aufetwaige Fehler (Texte,Stand,Abbildungsfehlerund-qualität) und/ oder Vollständigkeit verpflichtend kontrolliert werden. Die im Vertrag aufgelisteten Leistungen sind innerhalb von 3 Tagen nach Erhalt freizugeben oder Änderungswünsche bekanntzugeben, da diese nach Ablauf dieser Frist automatisch als freigegeben gilt. Spätere Reklamationen werden nicht anerkannt und stellen keinen Mangel dar (§ 1168a ABGB).

4.2.2. Schamberger Events Die von Schamberger Events erbrachten Leistungen müssen vom Kunden auf Korrektheit und Vollständigkeit sofort nach Erhalt bzw. Umsetzung kontrolliert werden bzw. reklamiert werden. Spätere Reklamationen werden nicht anerkannt und stellen keinen Mangel dar (§ 1168a ABGB).

  1. FREMDLEISTUNGEN BZW. LEISTUNGEN DRITTER

5.1. Verträge mit Fremden bzw. Dritter:
5.1.1. Schamberger Events wird das Recht eingeräumt nach eigenem Ermessen und folglich eigener Entscheidung für die Leistungserbringung sich ersatzweise fachkundiger Dritter und/oder durch Gehilfen (Angestellte oder andere befugte Personen) zu bedienen und die Leistungen teilweise oder komplett zu substituieren (Fremdleistung). Werden Fremdleistungen beauftragt, so kann dies im Namen von Schamberger Events oder im Namen des Kunden erfolgen. In jedem Fall gehen die durch die Fremdleistungen entstanden Kosten und Aufwandsspesenersatz zu Lasten des Kunden, sofern nicht schon im Vertrag bzw. Angebot berücksichtigt. Soweit Schamberger Events vereinbarte Fremdleistungen im Namen des Kunden in Auftrag gibt, sind die jeweiligen für die Fremdleistungen erbringenden Personen nicht Schamberger Events zuzurechnen, sondern erbringen dies/ihre Leistungen autark.

5.1.2. Schamberger Events wird das Recht  eingeräumt nach eigenem Ermessen und  folglich eigener Entscheidung für die Leistungserbringung von Schamberger Events sich ersatzweise fachkundiger Dritter und/oder durch Gehilfen (Angestellte oder andere befugte Personen) zu bedienen und die Leistungen teilweise oder komplett zu substituieren (Fremdleistung). Für etwaige Dienstleistungen, Waren und/oder Mieten Dritter im Zusammenhang mit der Veranstaltung gilt Schamberger Events nur als Vermittler und schließt keine Verträge mit den Kooperationspartnern ab. Die Leistungen von Schamberger Events beschränken sich auf Anbietersuche, Angebotseinholung, Kommunikation. Der Kunde fungiert als direkter Vertragspartner mit den von Schamberger Events und/oder dem Kunden avisierten Dienstleistungen, Waren und/oder Mieten. Die Buchungsabwicklungen können im Namen und auf Rechnung des Kunden von Schamberger Events übernommen werden. Hierfür bedarf es einer Vollmacht vom Kunden. Die Auswahl Dritter Anbieter wird im Sinne des Interesses des Kunden und mit höchster Sorgfalt vorgenommen. Wünsche des Kunden können hierbei ohne Haftung für die Anbieterqualität berücksichtigt werden.

  1. TERMIN-, FRIST- UND LIEFERVERPFLICHTUNGEN

6.1. Verbindlichkeiten:

Die in der Vertragsunterlagen (unterzeichnete Angebote, Verträge bzw. Auftragsbestätigungen) angegebenen vereinbarten Termin in Bezug auf die Lieferung bzw. Umsetzung der Leistungen von Schamberger Events gelten als verbindlich (siehe auch unter Gewährleistung und Haftung im Punkt 12. und die dazugehörigen Unterpunkte). Mangels Vereinbarung von Fristen und Termine kann die Lieferung bzw. Umsetzung der Leistungen von Schamberger Events angemessen und frei gewählt wer- den.
6.2. Verzögerungen:

Entstehen Frist und/oder Terminverzögerung aufgrund eines von Schamberger Events nicht zurechenbaren Ereignisses, verlängert sich die Frist der Leistungserfüllung für die Dauer des Ereignisses. In einem solchen Fall ist der Punkt 6.1. gegenständlicher AGB nicht anwendbar und wird unwirksam. Außerdem ist Schamberger Events berechtigt bei einer übermäßig langen Dauer des Ereignisses Dritte mit der Umsetzung der Leistungen zu beauftragen (unter Einhaltung des Punktes 5.1). Tritt ein Verzug, der von Schamberger Events verursacht wurde ein (nähere bestimmende Ausführungen siehe Gewährleistung und Haftung im Punkt 12. und die dazugehörigen Unterpunkte), kann der Kunde laut Rücktrittsrecht (Punkt 7.2.) vom Vertrag zurücktreten. Dies gilt aber nicht im Falle eines von Schamberger Events nicht zurechenbaren Ereignisses (lt. Beschreibung Punkt 6.2. Anfang).

 

  1. VERTRAGSRÜCKTRITT (RÜCKTRITTSRECHT) UND VERTRAGSAUFLÖSUNG, TERMINVERSCHIEBUNG UND ABSAGE:

7.1. Allgemeine Bestimmung:

Der Vertragsrücktritt bedarf immer der Schriftform.

7.2. Vertragsrücktritt (Rücktrittsrecht) Schamberger Events:

Schamberger Events ist berechtigt sofort von dem Geschäftsvertrag zurück zu treten, wenn ein wichtiger Grund oder mehrere wichtige Gründe vorliegt(en): a. Der Kunde seinen Verpflichtungen gegenständlicher AGB und/oder den Vereinbarungen aus dem Vertrag nicht nachkommt.
b. Berechtigte Bedenken hinsichtlich Bonität des Kunden besteht und der Kunden keine geeignete finanzielle Sicherheit anbieten kann.
c. Wenn über das Vermögen des Kunden bzw. die ihm übergeordnete Organisation ein Insolvenzverfahren eingeleitet wird.

  1. Wenn der Kunde seine Zahlungsleistungen nicht nachkommt.
  2. Wenn sonstige in die Sphäre des Kunden fallende Ereignisse und/oder Eigenschaften die Aufrechterhaltung des Vertrages unzumutbar machen.

7.3. Vertragsrücktritt (Rücktrittsrecht) Kunde:
7.3.1. Schamberger Events Der Kunde ist nur dann zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, bei etwaigen Frist- und/oder Terminverzugsseitens Schamberger Events unter einer Nachfristsetzung von mindestens 14 Tagen, wobei die geleisteten und gelieferten Leistungen

zur vollen Höhe dem Kunden verrechnet werden dürfen.
7.3.2. Schamberger Events Der Kunde ist berechtigt vom Vertrag binnen 14 Tage zurück zu treten ohne dass ein Entgelt in Rechnung gestellt werden darf. Das gilt nicht für abgeschlossene Verträge am Standort von Schamberger Events (Hirschmühle 14/1, A-2486 Pottendorf ) und auf Messen. Nach Ablauf dieser 14-tägigen Frist gelten folgende Stornogebühren (die Stornogebühren werden bei Rücktritt sofort fällig): a. bis 60 Tage vor dem vereinbarten Veranstaltungstermins 20% der Vertragssumme
b. von 59 Tagen bis 21 Tage vor dem vereinbarten Veranstaltungstermins 50% der Vertragssumme
c. von 20 Tagen bis 7 Tage vor dem vereinbarten Veranstaltungstermins 75% der Vertragssumme

  1. weniger als 7 Tage vor dem vereinbarten Veranstaltungstermins 100% der Vertragssumme

ad a. bis d.: jedoch mindestens in der Höhe der schon erbrachten Leistungen.
Bei Frist- und/oder Terminverzuges seitens Schamberger Events kann der Kunde mit einer vorherigen Nachfrist von mindestens 14 Tagen für die Leistungserbringung von Schamberger Events vom Vertrag ohne Angaben zurücktreten, wobei die geleisteten und gelieferten Leistungen zur vollen Höhe dem Kunden verrechnet werden dürfen.
7.4. Terminverschiebungen und/oder -absage:
Terminverschiebungen und Veranstaltungsabsagen berechtigen nicht zum Vertragsrücktritt. Der Kunde trägt das Risiko für alle Umstände, die nicht von Schamberger Events verschuldet sind und zu einer Absage oder Verschiebung führen, ins beson- ders die Wetterlage, rechtzeitige Bereitstellung von Dienstleistungen und/oder Waren Dritter (Fremdleistungen), Ausfall von Vertragserfüllungen Dritter in Bezug auf Mieten, zur Leistungserbringung mitwirkender Personen, Reisebehinderungen oder ähnliches.

7.4.1.  Schamberger Events Es gilt als vereinbart, dass der Kunde bei Absage von Terminen zur Leistungsabarbeitung eine Stornogebühr von 10% der Auftragssumme zu zahlen hat. Terminverschiebung bedarf einer schriftlichen Zustimmung von Schamberger Events. In diesem Falle ist Schamberger Events berechtigt, für den zusätzlichen Arbeitsaufwand ein angemessenes Entgelt zu verrechnen.

7.4.2.  Schamberger Events Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die Leistungen von Schamberger Events, unabhängig davon ob der Termin für die Veranstaltung abgesagt wird, durchgeführt und verrechnet werden dürfen. Das gilt auch für Verschiebung der Ver- anstaltung, die auch einer schriftlichen Zustimmung von Schamberger Events bedarf. In Falle einer Verschiebung ist Schamberger Events berechtigt, für den zusätzlichen Arbeitsaufwand ein angemessenes Entgelt zu verrechnen.

8. HONORAR UND ENTGELT:

8.1. Honorar- und Entgelthöhe:

Das in den Vertragsunterlagen (unterzeichnete Angebote, Verträge bzw. Auftragsbestätigungen) vereinbarte Honorar und Entgelt ist für den Kunden und Schamberger Events rechtsbindend für die Auftragserfüllung von Schamberger Events und für den Kunden zahlungsverpflichtend.
8.2. Zahlungsfälligkeiten:
Schamberger Events ist berechtigt bei Vertragsunterzeichnung durch den Kunden eine Anzahlung von bis zu 80% der Auftragssumme in Rechnung zu stellen. Die Restzahlung der Leistungen ist bei Schamberger Events nach Lieferung in der Zeit des auf der Rechnung angeführten Zahlungsziels und bei Schamberger Events spätestens am Vortag des Veranstaltungstermins fällig.

Die Honorar- und Entgeltgesamtsumme verstehen sich inklusiver Mehrwert- bzw. Umsatzsteuer (Brutto), die im Angebot und in der Rechnung extra ausgewiesen wird.

8.3. Gesetzliche Steuern:

8.4. Nebenkosten:
8.4.1. Allgemeines: Allenfalls aufgrund des Auftrages anfallende Barauslagen, Gebühren, Reisespesen, Anzahlungen für Fremdleistungen können von Schamberger Events jederzeit in Rechnung gestellt werden.

Für allfällige über die in den Vertragsunterlagen (Angebote, Verträge bzw. Auftragsbestätigungen) hinausgehenden Tätigkeiten und Spesen darf ein gesondertes und angemessenes Honorar bzw. Entgelt in Rechnung gestellt werden. 8.4.2. Reise- und Nächtigungskosten: Dieses Kosten sind grundsätzlich im vereinbarten Vertragspreis nicht enthalten. Im Umkreis von weniger als 60km entfallt diese Gebühren. Für die Reisekosten gelten das aktuelle österreichische amtliche

Kilometergeld, Diäten und Beherbergungskosten.
8.4.3. Kosten für Urheber- und Nutzungsrechte: Mangels anderwärtiger Vereinbarungen behält sich Schamberger Events hinsichtlich der Urheberrecht und/oder kennzeichnungsrechtlicher Nutzungsrechte das Recht vor, eine Abgeltungs-

zahlung in markt- und branchenüblicher Höhe einzufordern. Mit der Zahlung des Honorars erwirbt der Kunde keinerlei Urheber- und/oder kennzeichnungsrechtliche Nutzungsrechte. Nicht ausgeführte Konzepte, Entwürfe und sonstige

Unterlagen dürfen vom Kunden keine weitere Verwendung finden, ansonsten behält sich Schamberger Events das Recht vor, etwaige Verwendungen in Rechnung zu stellen.

8.5. Zwischenrechnungen:

Schamberger Events ist berechtigt jederzeit im Rahmen der Auftragserfüllung angemessen und den erbrachten Teilleistungen Zwischenrechnungen zu stellen.

Mangels Kostenvoranschlags gilt für die Arbeitsleistungen ein vereinbarter Stundensatz bei Schamberger Events von 148,00 € pro Stunde und bei Schamberger Events von 99,00 € pro Stunde. Für Sachgüter, Mieten und Fremdleistungen ist Schamberger Events berechtigt die vorher schriftlich vereinbarte Entgelthöhe in Rechnung zu stellen. Schamberger Events behält sich das Recht vor, eine angemessene Provision für Fremdleistungen zu verrechnen.
8.7. Überschreiten der Auftragssumme:
Bei Überschreiten der Auftragssumme um nicht mehr als 15% muss Schamberger Events den Kunden nicht informieren und gelten von Kunden automatisch als genehmigt. Darüber hinaus wird der Kunde von Schamberger Events informiert. Sollte der Kunde innerhalb von 3 Tagen keinen schriftlichen Einspruch für diese Mehrkosten einlegen, gelten diese als genehmigt. Widerspricht der Kunde diesen Mehrkosten, ist Schamberger Events bemüht eine kostengünstigere Alternative zu finden.

  1. ZAHLUNG UND EIGENTUMSVORBEHALT

9.1. Zahlungsziel:

Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart oder auf der Rechnung/Honorarnote vermerkt gilt für Schamberger Events ein Zahlungsziel bei An- und Zwischenzahlungen sofort nach Rechnungs-/Honorarnotenerhalt und für Restzahlungen 7 Tagen ohne Abzug nach Rechnungs-/Honorarnoten-erhalt vereinbart. Für Schamberger Events gilt ein Zahlungsziel, welches sofort nach Rechnungs-/Honorarnotenerhalt, fällig wird. Für Fremdleistungen und Abrechnungen von Mehrkosten, die in der Abrechnung extra angeführt werden, gilt dies zuvor genannten Zahlungsziele nicht. Diese sind innerhalb von 3 Tagen nach Rechnungserhalt zu bezahlen. Die von Schamberger Events erbrachten Leistungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung, mit dem aus den Angeboten, Verträgen bzw. Auftragsbestätigungen resultierenden Zahlungsverpflichtungen, Eigentum von Schamberger Events, sowohl rechtlich, als auch sachlich.

8.6. Honorar und Entgelt mangels Kostenvoranschlags/Angebots:

9.2. Zahlungsmöglichkeiten:
9.2.1. Dienstleistungen: Rechnungen/Honorarnoten können vorzugsweise durch Überweisung auf unsere Firmenbankverbindung oder Bankomat- bzw. Kreditkartenzahlung persönlich an dem Firmenstandort beglichen werden. Als Alternative

kann auch mit Bargeld bezahlt werden.
9.2.3. Gutscheine: Rechnungen von bestellten Wertgutscheinen können ausschließlich als Vorausüberweisung auf unser Firmenbankverbindung bei Versand und mit Bar-, Bankomat- und Kreditkartenzahlung persönlich am Firmenstandort

9.3. Zahlungsverzug:

oder Messen bezahlt werden.

Bei Nichteinhaltung der im Punkt 9.1. angeführten Bestimmungen, ist Schamberger Events berechtigt, ab Ablauf der Zahlungsfrist(en) Verzugszinsen von 12% p.a. geltend zu machen. Außerdem verpflichtet sich der Kunde bei Zahlungsverzug alle entstehenden Mahn-, Inkassospesen, sonstige außergerichtliche Kosten bzw. Spesen und die Kosten und Spesen im Zusammenhang mit einer gerichtlichen Eintreibung Schamberger Events zu ersetzen. Ab einer Mahnung ist Schamberger Events berechtigt den ordentlichen Rechtsweg zu beschreiten, indem Schamberger Events mittels geeigneten Rechtsbeistand Rechtsmittel ergreifen wird.
9.4. Aussetzung von Leistungen bei unberichtigten Rechnungen/Honorarnoten:

Hat der Kunde bei Schamberger Events eine oder mehrere Rechnung(en)/Honorarnote(n) nicht bezahlt, so behält sich Schamberger Events vorerbrachte Leistungen bzw. Lieferungen aus anderen Angeboten, Verträgen bzw. Auftragsbestätigungen sofort in Rechnung zu stellen, wobei diese sofort nach Erhalt zu bezahlen ist (in dem Fall gilt, dass das im Punkt 9.1. gewährte Zahlungsziel ausgenommen ist). Die Leistungserbringung aus etwaiger neuer und/oder bestehender verbindlichen Ange- bote, Verträge bzw. Auftragsbestätigungen darf somit von Schamberger Events ausgesetzt werden, bis der Kunde die Zahlung des Gesamtbetrages aller offenen Forderungen getätigt hat. Wurde zur Tilgung der Schulden vom Kunden eine Raten- bzw. Teilzahlung mit diesen schriftlich vereinbart, so behält sich Schamberger Events bei nicht fristgerechter Bezahlung der Raten ebenfalls die Aussetzung aller Leistungen vor. Im Falle eines Zahlungsverzuges einer Rate, wird die gesamte offene Forderung sofort fällig (Terminverlust).

9.5. Kundenforderungen Geltungsmachung:

Der Kunde ist nicht berechtigt eigene Forderungen, egal ob diese noch in der Zahlungsfrist des Kunden liegen oder nicht, die nicht aus dem gegenständlichen Vertragsverhältnis entspringen gegen die Forderungen von Schamberger Events aufzu- rechnen, ausgenommen Schamberger Events hat diese Aufrechnung schriftlich anerkannt.

  1. EIGENTUMS- UND URHEBERRECHT

10.1. Allgemeine Bestimmungen:

Slle von Schamberger Events erbrachten Sach- und Dienstleistungen inklusive auch jene aus Präsentationen, Konzepte, einzelne Teilleistungen, sowie Originale zur Auftragsbearbeitung unterliegen dem Urheberrecht und sind ausschließlich geistiges Eigentum von Schamberger Events. Diese bleiben sowohl während und nach der Beendigung des Vertrags- bzw. Auftragsverhältnisses alleiniges Eigentum von Schamberger Events. Diese sind urheberrechtlich geschützt und können jederzeit von Schamberger Events zurückverlangt werden. Schamberger Events ist berechtigt Kunden- bzw. Auftragsdaten digital oder anlog zu verändern oder/und für andere Aufträge komplett oder auszugsweise als Grundlage für die Auftragsausführung zu ver- wenden.

10.2. Verwendungs- und Nutzungsrecht:

Durch die vollständige und fristgerechte Bezahlung aller von Schamberger Events in Rechnung gestellten Leistungen, erwirbt der Kunde das Verwendungs- bzw. Nutzungsrecht, sowie es im Rahmen des Angebots, des Vertrages bzw. der Auftragsbe- stätigung festgelegt ist. Ist keine Verwendungs- bzw. Nutzungsrecht im Angebot, Vertrag bzw. Auftragsbestätigung angegeben, dann gilt ein dem Angebot, Vertrag bzw. Auftragsbestätigung entsprechender Sinn und Zweck als Verwendungs- bzw. Nutzungsrecht, wobei dieser nachträglich von Schamberger Events konkretisiert werden darf. Mangels anderswertiger Vereinbarung(en) kommt dem Kunden nur das ausschließlich einmalige Recht der Verwendung bzw. Nutzung der Leistungen von Schamberger Events innerhalb der österreichischen Staatsgrenzen zu. Sollte ein Verwendungs- bzw. Nutzungsrecht über diese vorangegangenen Bestimmungen vom Kunden benötigt werden, dann ist das mit Schamberger Events extra schriftlich zu vereinbaren und zu bezahlen.

10.3. Urheberrecht und copyright:

11.1. Allgemeine Bestimmungen:

11.2. Referenzrecht für Schamberger Events:

12.1. Allgemeine Bestimmungen:

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Die Weitergabe, Veröffentlichungen, Vervielfältigungen, Nachbildungen oder sonstige Verwertungen der Leistungen von Schamberger Events, sei es für private oder/und geschäftliche Zwecke, ist verboten. Änderungen bzw. Bearbeitungen – ins be- sonders Weiterentwicklungen – von Schamberger Events urheberrechtlich geschützten Sach- und Dienstleistungen, in welcher Art und Weiser auch immer, durch den Kunden und/oder Dritter sind nur mit ausdrücklicher und schriftlicher Genehmigung von Schamberger Events erlaubt. Widrigenfalls ist Schamberger Events berechtigt den daraus entstehenden Schaden für Schamberger Events geltend zu machen (Schadenersatzforderung) und im Zweifelsfall gerichtlich durchzusetzen. Bei genehmi- gten Veröffentlichung(en) von Leistungen durch den Kunden und/oder Dritter gilt als vereinbart, dass eine Namensnennung (Firma, Person und Homepagelink; für Schamberger Events: Schamberger Events e.U., Christoph Kummer, www.Schamberger Events.at; für Schamberger Events: Schamberger Events – Schamberger Events e.U., Erika Kummer) verpflichtend anzugeben ist. Außerdem verpflichtet sich der Kunde oder Dritte bei solchen Veröffentlichungen zur Zusendung von 2 Belegexemplaren oder bei Online-Medien Zusendung der entsprechenden Links auf Kosten des Kunden/Dritten.

Für Verwendungen bzw. Nutzungen im Sinne der Bestimmungen vom Punkt 10.1. bis 10.3. stehen Schamberger Events, mangels abweichender Vereinbarung(en), nach den ersten 3 Jahren ab Leistungslieferung an den Kunden ein erneutes, ange- messenes und branchenübliches Honorar zu.
10.5. Lizenzhonorar:
Sofern nicht schriftlich anderes vereinbart, steht Schamberger Events ein angemessenes Lizenzhonorar bei Verwendung und Nutzung der Leistung(en) über dem im Punkt 10.2. hinausgehenden Bestimmungen gesondert zu.

  1. KENNZEICHNUNG

Schamberger Events hat das Recht auf allen Leistungslieferungen, sei es analog und/oder digital, nach eigener Entscheidung auf das Urheberrecht bzw. Copyright hinzuweisen. Ein Anspruch an Kundenentgelt für die Kennzeichnung besteht nicht.

Schamberger Events ist automatisch berechtigt auf Werbemittel von CHIATIV/Schamberger Events, sei es analog oder/und digital, online oder offline, die erbrachten Auftragsleistungen des Kunden jederzeit, vollständig oder teilweise, als Referenz in Wort, Bild und Ton der Öffentlichkeit zugänglich zu machen und zu veröffentlichen. Außerdem darf Schamberger Events eine Beschreibung und Namensnennung der Geschäftsbeziehung und den erbrachten Leistungen in Wort, Bild und Ton zu veröffentlichen, sei es analog oder/und digital, online oder offline (Referenzhinweis). Hat der Kunde gegen diese Bestimmung einen Einwand, dann muss dieser schriftlich vom Kunden bei Schamberger Events eingebracht werden. In einem solchen Fall hat Schamberger Events/ Schamberger Events die Zeit innerhalb eines Monates die Veröffentlichung(en) rückgängig zu machen.

  1. GEWÄHRLEISTUNG UND HAFTUNG

Schamberger Events wird gegenüber dem Kunden alle vertragsrelevanten Ereignisse bzw. Umstände unverzüglich informieren und bei Bedarf unverzüglich abstimmen. Für diese Vorgangsweise verpflichtet sich ebenso gegengleich der Kunde.

12.2. Mängelanzeige:

10.4. Verwendungs- bzw. Nutzungszeitraum:

Der Kunde hat allfällige Mängel sofort nach Leistungslieferung bzw. -ausführung mit genauer Mangelbeschreibung schriftlich anzuzeigen, jedoch längstens 7 Tage danach. Bei nachweislich schweren Mängeln erhöht sich diese Frist auf max. 2 Wochen ab Leistungserbringung. Spätere Reklamationen werden nicht anerkannt und stellen keinen Leistungsmangel dar. Schamberger Events übernimmt keine Haftung und Gewährleistung für Mängel, die aufgrund der Nichteinhaltung der Kontrollver- pflichtungen des Kunden gemäß Punkt 4.2.1 und 4.2.2. entstanden sind. Der Kunde ist nicht berechtigt wegen Mängel an Leistungen Teilzahlungen bzw. Zahlungen zurück zu halten.
12.3. Leistungsaustausch und -verbesserung bei Leistungsmängel:

Ist eine Mängelrüge berechtigt, nachgewiesen und rechtzeitig Schamberger Events schriftlich angezeigt, dann hat der Kunde das Recht auf Leistungsaustausch oder -verbesserung. Schamberger Events hat für den Leistungsaustausch oder die Verbes- serung entsprechend dem Umfang vom Mangel angemessene Zeit diese(n) umzusetzen bzw. dem Kunden zu liefern. Schamberger Events hat das Recht den Leistungsaustausch oder die Leistungsverbesserung zu verweigern, wenn diese(r) unzumu- tbar ist oder/und einen unverhältnismäßigen Arbeitszeit- und Spesenaufwand bedeutet. In einem solchen Fall stehen dem Kunden die gesetzlichen Wandlungs- und Minderungsrechte zu. Die Kosten für die Übermittlung des Leistungsaustauschs oder der Leistungsverbesserung einer mangelhaften Leistung gehen in jedem Fall zu Lasten des Kunden.

12.4. Gewährleistung und Haftung von rechtlichen Zulässigkeiten:

Schamberger Events leistet keinerlei Gewähr und Haftung für die rechtliche Zulässigkeit der von den erbrachten Sach- und Dienstleistungen, sowie für inhaltliche rechtliche Verletzungen (Wort, Bild und Ton). Der Kunde hat die Sorge zu tragen, dass die Leistungen dem Gesetz des jeweiligen Landes entsprechen.
12.5. Gewährleistungs- und Regresspflicht:
Die Gewährleistungspflicht beträgt 3 Jahre nach Leistungserbringung. Das Recht zum Regress ist jedenfalls längstens innerhalb von 5 Jahren verjährt. Diese Frist kann durch eine Streitbekunden bei Gericht unterbrochen werden. Die Vermutungsregel des §924 Abgb. wird ausgeschlossen.

12.6. Haftungsausschluss:

Schamberger Events übernimmt keine Haftung für leicht fahrlässig herbeigeführte Sach- oder/und Vermögensschäden gegenüber dem Kunden. Eine grobe Fahrlässigkeit ist in jeden Fall vom Kunden zu beweisen und gemäß dem Punkt 12.1. anzu- zeigen. Jeg-liche Haftung von Schamberger Events, die aufgrund der erbrachten Leistungen gegen den Kunden erhoben werden, wird zur Gänze ausgeschlossen. Ins besonders haftet Schamberger Events nicht für Gerichts- und eigene Rechtbeistands- kosten oder Kosten für Urteilsveröffentlichungen, sowie für allfällige Schadenersatzforderungen oder sonstiger Ansprüche Dritter. Der Kunde hat Schamberger Events schad- und klaglos zu halten. Schamberger Events übernimmt keinerlei Haftung für Handlun- gen oder Unterlassungen von Fremdleister, sowie für die operative Durchführung der Veranstaltung. Schamberger Events übernimmt auch keine Haftung für die Einhaltung sicherheitstechnische Verordnungen.

12.7. Höhe des Schadenersatzanspruches:

Schadenersatzansprüche sind nur auf die Netto-Höhe der Auftragsgesamtsumme begrenzt.

12.8. Haftung von Daten und/oder Unterlagen:

Sie Kunden- bzw. Auftragsdaten werden bei Schamberger Events Fremden bzw. Dritter unzugänglich archiviert. Zu Ihrer Sicherheit werden Daten sofort nach jeder Bearbeitung einmal gesichert und halbjährlich komplett feuersicher ein zweites Mal gesichert. Trotzdem übernimmt Schamberger Events keine Haftung für Verlust oder Beschädigung dieser Daten, egal ob diese aus unerwarteten Ereignissen oder/und einer Fahrlässigkeit entstanden sind. Schamberger Events übernimmt auch keiner- lei Schadenersatzleistungen bei solchen Fällen.

  1. DATENSCHUTZ

Unter personenbezogenen Daten werden von Schamberger Events folgende Daten sowohl privater und beruflicher Natur von Kunden bzw. Dritten gespeichert und verarbeitet, sofern vom Kunden bekannt gegeben: a. Vor- und Zuname

13.1. Datenspeicherung und -verarbeitung:

  1. Anschrift (Straße/Gassse/Platz, PLZ, Ort, Bundesland, Land) c. Telefon- und Mobiltelefonnummern
    d. E-Mail-Adressen
    e. Homepageadressen
  2. Bild-, Text- und Tondaten (digital oder/und analog) g. Auftragsdaten
    h. eventuell Bankverbindungen

13.2. Einverständniserklärung:

Der Kunde erklärt sich gegenüber Schamberger Events gemäß §6 DSGVO ausdrücklich und freiwillig einverstanden, dass die von dem Kunden erhaltenen personenbezogenen und sensiblen Daten für folgende Verwendungszwecke gespeichert und verarbeitet werden dürfen:

  1. Zur Kontaktaufnahme – Terminkoordination, Telefonanrufe gemäß §107 TKG oder ähnliches
    b. Auftragsbearbeitung – Angebots-, Vertrags- und Auftragsbestätigungserstellung, Rechnungslegung,

Auftragsdokumentationen und ähnliches
c. Buchhaltung – von Schamberger Events beauftragen Buchhalter/Steuerberater

  1. Rechtliches – von Schamberger Events beauftragten Rechtsbeistand
  2. Fremdleistungen – nur notwendige Daten zur einwandfreien Auftragsbuchung bzw. -abwicklung von Drittanbieter.
  3. Eigenwerbung – Info-Mailings, Werbegeschenke, Newsletter (postalisch), E-Mail-Newsletter, E-Mail-Werbung,

Werbung auf den Homepages von Schamberger Events und auf den sozial Media-Kanälen (online)
g. Referenznennungen gemäß Punkt 11.2.
h. Eigenwerbung – Glückwünsche und Grüße: Ostern, Geburtstag, Valentinstag, Mutter- und Vatertag, Weihnachten, Verlobung und Hochzeit i. Event- und Veranstaltungsankündigungen – Infos, Einladungen, Eintrittskarten oder ähnliches

13.3. Berichtigung und Widerruf:

Eine Berichtigung, Einschränkung oder Löschung der personenbezogenen und sensiblen Daten, hat der Kunde per Post an Schamberger Events e.U., Edelberg 6, 7501 Oberdorf, Burgenland oder per E-Mail an office@Schamberger Events.at gesamt oder Auszugsweise anzu- zeigen bzw. zu widerrufen.
13.4. Datenschutzpflicht bzw. -recht vom Kunden gegenüber Schamberger Events:
Der Kunde verpflichtet sich die Datenweitergabe von Schamberger Events egal in welcher Form, Art, Weise und welchen Inhaltes zu unterlassen. In folgenden Ausnahmefällen gilt diese Bestimmung nicht:

  1. Schamberger Events erzielt dadurch einen nachvollziehbaren Nutzen (zum Beispiel: geschäftliche Weiterempfehlung von Schamberger Events). b. Das die Datenweitergabe für die Auftragserfüllung erzwingend ist.
    c. Schamberger Events hat die Datenweitergabe dem Kunden nach schriftlicher Anfrage des Kunden freigegeben.

13.5. Datenanlieferungen:

Kunden- bzw. Auftragsdaten werden in der Regel online unter Einhaltung der DSGVO online oder klassisch auf Datenträger (USB-Stick, externe Festplatte usw.) übermittelt. Für Verlust oder Beschädigung aufgrund unvorhersehbarer Ereignisse wird keine Haftung übernommen. Schadenersatzforderungen in einem solchen Falle sind nicht zulässig.

  1. VERSAND VON SACHLEISTUNGEN, GÜTER ODER/UND GUTSCHEINEN

Es gilt als vereinbart, dass die Versanddienstleisterauswahl (marktübliche namhafte Versanddienstleister) durch Schamberger Events getroffen werden darf. Die Auswahl erfolgt nach dem Prinzip bestes Preis-/Leistungsverhältnis. Die Kosten richten sich nach dem jeweiligen Versanddienstleister. In der Regel versendet Schamberger Events standardmäßig und unversichert. Wird eine Versandversicherung vom Kunden oder Fremdleister erwünscht, dann muss diese bei Schamberger Events rechtzeitig und schriftlich bestellt werden. Die Kosten von der Versandversicherung trägt in jeden Fall der Kunde oder der Fremdleister. Der Versand von Gutscheinen ist kostenlos, ausgenommen es sind ausdrücklich andere Angaben bei der Bestellung ersichtlich.

14.2. Zustellungsländer:

15.1. Allgemeine Bestimmungen:

16.3. Abschlussbestimmungen:

Schamberger Events versendet in der Regel nur innerhalb der österreichischen Staatsgrenzen. In Ausnahmefällen wird auch in EU-Staaten versendet. In dem Fall sind die Modalitäten gesondert und schriftlich mit Schamberger Events zu beantragen. In keinem Fall versendet Schamberger Events in das Nicht-EU-Ausland.
14.3. Zustellungszeit:
Schamberger Events hat keinen Einfluss auf die Zustellungszeit. In der Regel wird eine Zustellungszeit von 3 bis 7 Tagen erwartet.

14.4. Versandverpackung:

Die Versandverpackung wird von Schamberger Events sorgfältig und nachhaltig passend für das jeweilige Versandgut ausgewählt, sodass mit Versandbeschädigungen nicht gerechnet werden muss. Sollte es jedoch zu Beschädigung(en) kommen, dann gilt die Haftungsbestimmungen von Punkt 14.5.
14.5. Haftung für Beschädigung, Vernichtung oder Verlust:
Der Kunde oder der Fremdleister bei Versand von Sachleistungen, Güter oder/und Gutscheinen das finanzielle Risiko bei Beschädigung, Vernichtung oder Verlust bei Versand von Sachleistungen, Güter oder/und Gutscheinen. Schamberger Events ist bei Beschädigung, Vernichtung oder/und Verlust der versendeten Ware schad- und klaglos zu halten. Bei einem Neuversand werden dem Kunden oder dem Fremdleister die Verperflichtungen für einen Kostenersatz aufgetragen (Ausgenommen bei Versand von Gutscheinen). Das gilt nicht in dem Fall bei einer ausdrücklich und schriftlich durch den Kunden oder Fremdleister beantragten Versandversicherung nicht, da trägt die Versicherer lt. den geltenden AGB dessen das Risiko.

  1. ANZUWENDENDES RECHT

Auf die Bestimmungen in den gegenständlichen AGB, sowie auf alle zwischen Schamberger Events geschlossen Verträge ist das österreichische Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts anzuwenden.

  1. ERFÜLLUNGSORT UND GERICHTSSTAND, ABSCHLUSSBESTIMMUNGEN

16.1. Leistungserfüllungsort:

Der Erfüllungsort der Leistungen ist in der Regel der Firmenstandort von Schamberger Events (Hirschmühle 14/1, A-2486 Pottendorf ). Auftragsbedingte Abweichungen sind selbstverständlich möglich, da gilt der im Angebot, Vertrag oder Auf- tragsbestätigung bestimmte Erfüllungsort. Gutscheine können von Schamberger Events verkauft werden.
16.2. Gerichtsstand:
Der Gerichtsstand von Schamberger Events ist ausschließlich das Bezirksgericht Baden bei Wien Conrad-von-Hötzendorf-Platz 6, 2500 Baden

Die Schriftform im Sinne der gegenständlichen AGB liegt dann vor, wenn etwaigen Vereinbarungen, die von den Bestimmungen der gegenständlichen AGB abweichen, mittels postalischen Briefs oder per E-Mail vorgenommen werden. Andere Möglichkeiten der Schriftform (zum Beispiel SMS, Messenger, WhatsApp oder vergleichbares) werden nicht als „schriftlich“ von Schamberger Events anerkannt. Die Kunde erklärt sich mit der Unterschrift des vorgelegten oder zugesendeten Angebotes, Vertrages oder Auftragsbestätigung diese gegenständlichen AGB gelesen und akzeptiert zu haben.

  1. STAND

17.1. Stand dieser gegenständlichen Geschäftsbedingungen ist der April 2024

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